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Pablo Picasso

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Damit die Zusammenarbeit zwischen Künstlern und kunst2punkt0 unkompliziert, fair und transparent funktioniert, gibt es ein paar Dinge zu regeln – zum Beispiel die Nutzung der Werke, die Vermarktung und die Vergütung bei Bildern, die als Digitaldruck angeboten werden.

Diese Vereinbarung schafft klare Rahmenbedingungen, damit sich beide Seiten auf das Wesentliche konzentrieren können: regionale Kunst sichtbar machen.

Kooperations-, Vermittlungs- und Lizenzvertrag

zwischen

PW Mediendesign, Max-Schiffer-Straße 18, 53577 Neustadt/Wied
– nachfolgend „Plattform“ –

und

dem Künstler:in
– nachfolgend „Künstler“ –


§1 Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Plattform und Künstler in zwei Bereichen:

a) Vermittlung und Verkauf von Originalwerken des Künstlers
b) Produktion und Verkauf von Digitaldrucken über die Plattform

Beide Geschäftsmodelle sind rechtlich und organisatorisch getrennt.


TEIL A – ORIGINALWERKE (VERMITTLUNG)


§2 Vermittlung von Originalwerken

Die Plattform präsentiert Originalwerke des Künstlers und vermittelt Kaufinteressenten.

Der Kaufvertrag über Originalwerke kommt ausschließlich zwischen Käufer und Künstler zustande.

Die Plattform wird zu keinem Zeitpunkt Eigentümer oder Verkäufer der Originalwerke.


§3 Abwicklung Originalwerke

Die gesamte Abwicklung erfolgt durch den Künstler, insbesondere:

  • Preisgestaltung
  • Zahlungsabwicklung
  • Übergabe oder Versand des Originalwerks

Der Künstler trägt die alleinige Verantwortung für Verkauf, Lieferung und Abwicklung.


§4 Provision für Vermittlung

Für erfolgreich vermittelte Verkäufe erhält die Plattform eine Provision in Höhe von:

10 % des Nettoverkaufspreises.

Die Provision entsteht nur bei tatsächlich abgeschlossenem Kaufvertrag.

Die Abrechnung erfolgt nach Zahlungseingang beim Künstler.


TEIL B – DIGITALDRUCKE (PLATTFORMVERKAUF)


§5 Nutzungsrechte für Digitaldrucke

Der Künstler räumt der Plattform ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein zur:

  • Vervielfältigung der Werke als Digitaldrucke
  • Vermarktung und Präsentation
  • Verkauf über die Plattform


§6 Verkauf von Digitaldrucken

 Der Verkauf von Digitaldrucken erfolgt ausschließlich durch die Plattform im eigenen Namen.

Die Plattform ist Verkäufer gegenüber dem Endkunden und verantwortlich für:

  • Produktion der Drucke
  • Versand und Abwicklung
  • Kundenkommunikation im Verkaufsfall


§7 Vergütung für Digitaldrucke

Der Künstler erhält eine Beteiligung von:

60 % des Nettoverkaufspreises pro verkauftem Druck

Die Abrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise nach Zahlungseingang.

Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Abrechnung.


ALLGEMEIN


§8 Steuerliche Verantwortung

 Der Künstler ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen aus:

  • Vermittlungsprovisionen (Originalwerke)
  • Vergütungen aus Digitaldruckverkäufen
  • Etwaige gewerbliche oder steuerliche Pflichten liegen ausschließlich beim Künstler.


§9 Zusicherungen des Künstlers

Der Künstler versichert, dass:

  • er alleiniger Rechteinhaber der Werke ist
  • keine Rechte Dritter verletzt werden
  • die Plattform von Ansprüchen Dritter freigestellt wird


§10 Vertragsdauer

  • Der Vertrag beginnt mit Veröffentlichung der Werke auf der Plattform.
  • Er kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
  • Bereits produzierte oder laufende Verkäufe von Drucken dürfen abgewickelt werden.


§11 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Plattform, soweit gesetzlich zulässig.


§12 Vertragsannahme

Mit der Übersendung, dem Upload oder der sonstigen Bereitstellung von Werken durch den Künstler zur Veröffentlichung auf der Plattform erklärt der Künstler ausdrücklich sein Einverständnis mit diesem Kooperations-, Vermittlungs- und Lizenzvertrag.

Die Vertragsannahme erfolgt durch konkludentes Handeln. Eine gesonderte Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich.

Der Künstler bestätigt, dass ihm der Inhalt dieses Vertrages vor Übersendung der Werke zur Kenntnis gebracht wurde und er diesen akzeptiert.



Neustadt(Wied), Juni 2026